Nachdem schon der erste Teil unserer Artikel-Serie auf erfreuliches Interesse gestoßen ist freuen wir uns, dass Sie sich auch für den zweiten Teil interessieren. Also herzlich willkommen bei unseren neuen Themen. Diesmal geht es um den Kauf eines Grundstücks im Außenbereich. Es mag zunächst etwas enttäuschend klingen ja sogar ärgerlich sein, aber Fakt ist dass das Errichten eines Wohngebäudes im Außenbereich in Spanien gesetzlich verboten ist, es sei denn der Bau des Wohngebäudes steht in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit aus Land- oder Forstwirtschaft. Allerdings existieren in einigen „Comunidades“ begrenzte Ausnahmeregelungen, die sich auf den Bau von Wohngebäuden anwenden lassen. In diesen Fällen wird eine minimale Grundstücksgröße vorgeschrieben. In Valencia sind dies momentan 10.000. In Katalonien ist es weit empfehlenswerter eine Finca mit Haus zu kaufen und das Haus zu renovieren. Unglücklicherweise bedeutet dies aber auf keinen Fall, dass ein Grundstück ab der jeweilig geforderten Grundstücksgröße automatisch bebaut werden darf. Denn es gibt hier in Spanien, so wie in anderen Ländern auch, Naturschutzgebiete und andere Regionen in denen das Bauen trotz Ausnahmeregelungen nicht erlaubt ist. In Katalonien wird ein Neubau auch außerhalb geschützter Gebiete oft nicht genehmigt. Noch größere Vorsicht ist bei Grundstücken im Uferbereich des Meeres, an Flüssen oder Trockenflüssen (barrancos) geboten, denn der spanische Staat behält sich dort spezielle Rechte vor. Wenn Sie also außerhalb von Ortschaften ein Grundstück gefunden haben auf dem Sie bauen möchten, dann ist es unbedingt ratsam mit dem zuständigen Gemeindearchitekten zu klären ob und wie das Grundstück bebaut werden darf. Erst danach sollten Sie den Kauf des Grundstücks in Erwägung ziehen. Die wichtigsten Themen die bei dem Gespräch mit dem Gemeindearchitekten geklärt werden sollten sind: > Die generelle Bebaubarkeit > Wie darf (muss) die Trinkwasser-Versorgung erfolgen? > Stadtwasser > Wasseraktie > Brunnen > Zisterne > Welche Vorgaben sind bei der Abwasser-Entsorgung zu beachten? > Müssen Sie sich an die Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde anschließen? > Brauchen Sie einen eigenen Sammelbehälter (fosa septica)? > Energieversorgung: Strom > Können Sie sich an das Stromnetz anschließen oder > benötigen Sie eine eigene Stromversorgung (Solar- / Windenergie)? > Energieversorgung: Gas > Existiert eine Gasleitung oder > versorgen Sie sich über Gaslieferungen (Flaschen / eigener Gastank) > Wie ist die Abfallbeseitigung geregelt? Man sieht: es sind nicht nur die Vorschriften und Vorgaben einzuhalten; Die Klärung dieser Fragen ist auch wichtig um einen Überblick über die Nebenkosten zu gewinnen. Denn aus diesen Fragen wird ersichtlich ob und wie weit das jeweilige Grundstück bereits erschlossen ist, so dass auch besprochen werden kann ob noch Erschließungskosten etwa für Straßen- und Leitungsbau anfallen und in welcher Höhe sie sich wahrscheinlich bewegen werden. Zum Schluss noch ein wichtiger Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Suchen Sie sich dazu einen Notar der eine Sprache spricht, die auch Sie möglichst perfekt beherrschen. Wir verabschieden uns mit einem herzlichen Dank für Ihr Interesse bis zur nächsten Ausgabe und wünschen Ihnen bis dahin schöne Tage. Ihr Architekten-Team mit den Dienstleistungen rund um Alles was mit dem Bau zu tun hat.