Herzlich willkommen beim dritten Teil unserer Serie. Für denjenigen der als Haus-Käufer oder als Bauherr neu in Spanien ist und die Landessprache noch nicht ausreichend beherrscht, könnte die Auflistung der nachfolgenden Begriffe sehr nützlich sein. Daher möchten wir Ihnen diesmal ein kleines ABC der Begriffe erläutern, mit denen man als Bauherr oder als Käufer eines Hauses über kurz oder lang in Berührung kommt. Für viele Begriffe gibt es meist mehrere mögliche und auch sinnvolle Übersetzungen. Wir haben hier die amtlich gebrauchten spanischen Begriffe verwendet. Den Begriffen, die nicht selbsterklärend sind, haben wir Erläuterungen oder Hinweise hinzugefügt, die uns nützlich erschienen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir die Begriffe für Sie alphabetisch geordnet. Altura reguladora = Zulässige Gebäudehöhe Zulässige Gesamthöhe des Gebäudes -/- Aparejador = Technischer Architekt Der Aparejador gehört zusammen mit dem Architekten und dem Bauleiter der Baufirma zur Bauleitung. Die Bestellung des Aparejador ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der zuständigen Gemeinde verlangt. Der Aparejador ist alleine für die Qualitätssicherung zuständig und er überwacht die Bauausführung mittels Stichproben. Häufig übernimmt er auch die Überwachung der Sicherheit und Gesundheit. Diese beiden Aufgaben können aber auch vom Architekten oder vom Bauunternehmer übernommen werden. -/- Cedula de habilidad = Bewohnbarkeit-Bescheinigung Diese Bescheinigung wird auf Antrag Ihres Architekten von der zuständigen Gemeinde ausgestellt und wird vor dem Einzug benötigt. Ohne diese Bescheinigung erfolgt in der Regel keine Versorgung mit Wasser, Gas oder Elektrizität. -/- Certificado de edificabilidad = Bebaubarkeits – Zertifikat Dieses Papier ist beim zuständigen Bauamt erhältlich. Die Bescheinigung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung sind: Nummer des Polygons und der Parzelle sowie der Lageplan. -/- Certificado descriptivo = Erklärung des Architekten Dieses Dokument bescheinigt, die Übereinstimmung der Baumaßnahme mit der Baugenehmigung. Es wird vom Architekten ausgestellt. -/- Certificado final de obra = Baufertigstellungsbescheinigung Dieses Dokument wird vom Architekten und dem Aparejador ausgestellt. Es bescheinigt die Fertigstellung der Baumaßnahme in Verbindung mit den genehmigten Plänen. -/- Colegio de arquitectos = Architektenkammer Hier wird der Bauantrag auf Gesetzes – Konformität und auf Vollständigkeit, sowie die Unterschriftberechtigung des Architekten geprüft und gestempelt. Bauanträge, die nicht von der zuständigen Architektenkammer gestempelt wurden, werden von den Gemeinden nicht bearbeitet. -/- Contrato de obra = Bauvertrag In einem Bauvertrag sollten die Bauleistungen des Kostenvoranschlags und somit den im Kostenvoranschlag angegebenen Preis als Festpreis enthalten. Außerdem sollten Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Datum des Baubeginns und der Fertigstellung sowie eventuelle Vertragsstrafen festgelegt werden. -/- Corretajes = Maklercourtage In Spanien wird der Makler normalerweise vom Verkäufer bezahlt. -/- Declaración de obra nueva = Neubauerklärung Dieses Dokument wird vom Notar nach Fertigstellung des Gebäudes und nach Erteilung des „certificado final de obra“ ausgestellt. -/- Escritura de compraventa = Notarieller Kaufvertrag Nach Abschluss dieses Vertrages werden die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen. -/- Escritura de obra nueva = Eintragung der Immobilie in das Grundbuch Es erfolgt nicht nur die Eintragung in das Grundbuch sondern auch die Meldung beim Finanzamt. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung durch die Gemeinde notwendig. -/- Gastos de urbanización = Erschließungskosten Es sind alle Kosten, die für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung anfallen. Für Neubauten müssen mit einer Bankbürgschaft sichergestellt werden. -/- Inmuebles de segunda mano = Second hand Immobilie Beim Erwerb einer bereits bestehenden Immobilie ist es wichtig, mit Hilfe eines aktuellen Grundbuchauszugs zu prüfen ob die Gemeindeabgaben und die Kosten für Gas / (Ab-)Wasser und Strom gezahlt wurden. -/- Información urbanística = Bebaubarkeit Gibt Aufschluss über die derzeitige Bebaubarkeit. Ist bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einsehbar. Wir freuen uns, wenn unsere Informationen auch diesmal nützlich für sie sind und verabschieden uns mit einem herzlichen Dank für Ihr Interesse bis zur nächsten Ausgabe und wünschen Ihnen bis dahin schöne Tage. Ihr Architekten-Team mit den Dienstleistungen rund um Alles was mit dem Bau zu tun hat.